Bereits im Jahr 2009 regte Bischof Martin Hein an, im Jahr 2014 die Einführung der Konfirmation in Hessen im Jahr 1539 mit einem «Jahr der Konfirmation» besonders zu würdigen. Hein benannte in seinem damaligen Bischofsbericht zur Herbsttagung der Landessynode die Konfirmation als «das wohl segensreichste Geschenk der hessischen Reformationsgeschichte an die weltweite evangelische Christenheit».Prof. Dr. Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Foto: medio.tv/Schauderna)
Die von Landgraf Philipp (1504-1567) in Hessen durchgeführte Reform sei dadurch gekennzeichnet gewesen, dass sie Anregungen aus verschiedenen reformatorischen Lagern aufgenommen habe, so der Bischof. Auch bei der Einführung der Konfirmation in Hessen durch die «Ziegenhainer Zuchtordnung» von 1539 hätten Philipps weitgespannte Kontakte eine Rolle gespielt: Er holte aus Straßburg den Theologen Martin Bucer nach Hessen, der sich als ein Mann des Ausgleichs zwischen den theologischen Strömungen der Reformation profiliert hatte, um von ihm – in Zusammenarbeit mit hessischen Juristen und Theologen – eine neue Kirchenordnung entwerfen zu lassen, erläuterte der Bischof.
Im Zusammenhang der Ordnung sei die Konfirmation nur ein Punkt unter mehreren, so Hein weiter. Es werde dort festgelegt, dass die Pfarrer in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich tätigen Ältesten der Gemeinde dafür sorgen sollen, «dass alle Kinder, wenn sie des Alters wegen fähig sein können, zu dem Katechismus-Unterricht geschickt werden (EKO VIII/1, 104)». Den Abschluss dieses von Pfarrer und Kirchenältesten zu verantwortenden Katechismus-Unterrichts bildet eine Konfirmationshandlung, die zugleich die Zulassung zum Abendmahl darstellt, so Hein. Von Hessen habe sich die Konfirmation in verschiedene evangelische Territorien ausgebreitet und endgültig im Pietismus durchgesetzt, so der Bischof.Ansicht der «Ziegenhainer (Kirchen-) Zuchtordnung» aus dem Jahre 1539. (Foto: medio.tv/Schauderna)
In der Diskussionslage des 16. Jahrhunderts sei es auch um die Frage der Kindertaufe gegangen, deren Berechtigung von den Wiedertäufern bestritten wurde. Die Anhänger dieser Bewegung forderten eine der Taufe vorausgehende Entscheidung des Täuflings, führte Hein aus. Die Einführung der Konfirmation habe hier versucht, eine Brücke zu schlagen. «Eine Kirche, die unmündige Kinder tauft, übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Kinder sich nach einer Unterweisung im christlichen Glauben zu ihrer Taufe verhalten können», so Hein.
Durch die Jahrhunderte hindurch habe sich im Verständnis und in der Praxis der Konfirmation manches verändert, sagte der Bischof weiter. «Das ändert nichts daran, dass die Konfirmandenzeit ein verlässliches Angebot an junge Menschen ist, Erfahrungen mit der Kirche und dem Glauben zu machen», erklärte Hein. Sie gewähre die Freiheit zur kritischen Auseinandersetzung und schließlich zur Entscheidung für die Konfirmation. (medio, 13.03.2014)